Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Zielgruppe:

 

- Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte

- Lehrkräfte an Grundschulen

- Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis gem. § 23 SGB VII

 

Dieser Kurs vereinfacht die Erste-Hilfe-Schulung für diese Zielgruppe. Er kombiniert die bisher notwendigen Kurse Erste Hilfe am Kind und Erste Hilfe Lehrgang zu einem einzigen Kurs. Mit diesem sind beide bisherigen Kurse abgedeckt.

 

Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder fokussiert sich auf die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Maßnahmen an Erwachsenen und Kindern. Je nach Zielgruppe und Vorbildung können darauf aufbauend in einer Erste-Hilfe Fortbildung weitere Erste-Hilfe Maßnahmen für Kinder vermittelt und die Bewältigung von Notfallsituationen trainiert werden.

 

Im Rahmen der Grundsätze der Prävention fördern die Unfallversicherungs-träger die Schulungen in Erster Hilfe wie folgt:

 

Kommunale Kitas, Krippen und Horte:

Alle ausgebildeten Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen, Pädagogisches Fachpersonal, Küchenhilfe etc..

Versicherungsträger: Kommunale Unfallversicherung Bayern.

 

Kitas, Krippen, Horte unter freier Trägerschaft:

1 Fachkraft pro Gruppe + 1 Ersthelfer je 20 Mitarbeiter/-innen.

Versicherungsträger: Bayerische Landesunfallkasse (sofern die Kinder dort versichert sind).

Sind die Kinder wie die Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst- und Wohlfahrtspflege versichert, muss die Kostenübernahme dort beantragt werden.

 

Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis gem. § 23 SGB VII

Versicherungsträger: Kommunale Unfallversicherung Bayern bzw. Bayerische Landesunfallkasse.

 

Staatliche Grundschulen

Alle Lehrkräfte, Sekretaritasmitarbeiter/-innen, Mittagsbetreuung

Versicherungsträger: Kommunale Unfallversicherung Bayern

 

Öffentlich rechtlich anerkannte nichtstaatlichen Grundschulen

Alle Lehrkräfte, Sekretariatsmitarbeiter/-innen, Mittagsbetreuung

Versicherungsträger: Bayerische Landesunfallkasse

 

 

Den erforderlichen Kostenübernahmeantrag bereiten wir auf Wunsch gerne für Sie vor. Durch diese Entlastung bei der administrativen Abwicklung können Sie mehr Zeit in die Erziehung und Förderung der Kinder investieren.

 

 

Gemäß § 26 Absatz 1 Nr. 2c der DGUV-Vorschrift 1 muss pro Kindergarten- bzw. Kinderkrippengruppe grundsätzlich mindestens 1 ausgebildeter Ersthelfer zur Verfügung stehen.

 

 

Obligatorische Themen:

 

Unfallverhütung

  

Rechtliche Aspekte für Kita-Personal und Lehrkräfte

u. a. zu Medikamentengabe, Aufsichtspflicht

 

Erste Hilfe an Kitas und Schulen

- Sachliche Voraussetzungen

   - Meldeeinrichtung

   - Erste Hilfe Einrichtungen

   - Kennzeichnung von Erste Hilfe Einrichtungen

- Personelle Voraussetzungen

   - Erste Hilfe Ausbildung

   - Fortbildung

   - Ausbildungsorganisation

- Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls

   - Versorgung des verletzten Kindes

   - Transport des verletzten Kindes

- Dokumentation von Unfällen

- Erste Hilfe Material

 

Absicherung der Notfallstelle, Eigensicherung

 

Allgemeinzustand erkrankter/verletzter Kinder kontrollieren und

hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen

 

Notruf

 

Rettung aus Gefahrenbereich

 

Maßnahmen zur psychischen Betreuung (Säuglinge, Kinder, Erwachsene) und zum Wärmeerhalt

 

Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln

 

Bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

 

Kontrolle des Bewusstseins und Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit

 

Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge. Kinder, Erwachsenen)

 

Anwendung eines Defibrillators (AED) innerhalb einer Wiederbelebung

 

Atemstörungen

 

Kreislaufstörungen

 

Optionale Themen - die Auswahl erfolgt anhand des spezifischen Bedarfs

 

Fremdkörper in Wunden (Zecken, Insektenstiche etc.)

 

Verletzungen im Bauchraum

 

Augenverletzungen

 

Sportverletzungen

 

Knochenbrüche und Gelenkverletzungen

 

Unterkühlung

 

Verbrennungen und Verbrühungen

 

Vergiftungen

 

 

Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

Kurskosten: abhängig von Teilnehmerzahl und von der Kostenübernahmezusage durch den/die Versicherungsträger.

Bitte fragen Sie diese "Inhouse-Veranstaltung" bei uns an. Wir bereiten den Kostenübernahmeantrag gerne für Sie vor. Durch diesen für Sie kostenlosen Service werden Sie von zusätzlichen Verwaltungsarbeiten entlastet.

 

Erste-Hilfe Handbuch DGUV Information 204-008 (Kinderbetreuungseinrichtungen)

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2769

Kostenübernahmeantrag Kita 2024.pdf
PDF-Dokument [321.0 KB]
BG-Abrechnungsformular.pdf
PDF-Dokument [762.7 KB]